Der nächste Schritt

Ganz so einfach wie wr uns das vorgestellt hatten, war es natürlich nicht. Bis zur endgültigen Abfüllung der Bottled Cocktails lauerten etliche Fallstricke auf uns. Aber zurück zum Anfang.

Sobald wir den Entschluss getroffen hatten, die Cocktails in Flaschen abzufüllen, mussten wir unsere Küche als Produktionsstätte genehmigen lassen. Denn aus lebensmittelrechtlicher Sicht ist ein ‘Bottled Cocktail’ ein vollkommen anderes Produkt als der Drink, der bei uns im One Trick Pony direkt gemixt und sofort serviert wird. Themen mit denen man sich hierbei auseinanderzusetzen hat wären folgende: Losnummern, Rückverfolgbarkeit, Etikettierung, Rückstellproben, etc. Vielleicht später noch mehr dazu.

Also, schnell noch die Genehmigung ausstellen lassen (Gesundheitsamt und Amt für öffentliche Ordnung waren vor Ort) und das Produktionsgewerbe anmelden. Fertig. Jetzt kann produziert und abgefüllt werden. Kurz mal Etiketten entworfen, Flaschen, Korken und Wachs ausgesucht. Fehlt noch die Abfüllmaschine… auch kein Problem. Das alles hat dann doch einige Wochen gedauert. Bottled Cocktails herzustellen und sowohl online als auch im Shop vor Ort zu verkaufen ergab für uns trotzdem mehr Sinn, als einen Lieferservice oder ein To-Go-Geschäft zu etablieren.

Fehlte nur noch die richtige Beschriftung und das endgültige Layout der Etiketten, oder so. Was man hierbei alles zu beachten hat, erklären wir im nächsten Beitrag.

One Trick Pony