Das Etikett
Kommen wir nun zur Etikettierung. Welche Vorschriften müssen beachtet werden, welches Design sollen sie haben und wo lassen wir die Label drucken? Alles gar nicht so einfach…
Wer ein korrektes Etikett für Bottled Cocktails erstellen will, muss vier verschiedene Verordnungen zu Rate ziehen. Die Spirituosen-Grundverordnung (EU) 2019/787 behandelt
die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Bezeichnungen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln, den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und die Verwendung von Ethylalkohol und Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs in alkoholischen Getränken
und hilft uns dadurch bei der Begriffsbestimmung unseres Produktes. In unserem Fall ist die rechtlich vorgeschriebene Bezeichung “Spirituose”, da alle unsere abgefüllten Cocktails einen Mindestalkoholgehalt von 15 % vol aufweisen und ein Destillat landwirtschaftlichen Ursprungs enthalten. Auf dem Etikett einer Spirituose müssen verschiedene Angaben gemacht werden. Zu nennen ist die rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung (z.B. Gin, Kirschwasser oder Spirituose), der Alkoholgehalt, die Nennfüllmenge, der Spirituosenanbieter und zu guter Letzt die Losnummer. Spirituosen sind von der Angabe eines Zutatenverzeichnisses, einer Nährwerttabelle und des Mindesthaltbarkeitsdatums befreit, können die Zutaten aber auf freiwilliger Basis zur Verfügung stellen.
Die Lebensmittel-Informationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011 regelt die Schriftgröße der verschiedenen Angaben, die Deklaration des Alkoholgehaltes, den Spirituosenanbieter und die Nennfüllmenge (hier richtet sich die Schriftgröße allerdings nach der Fertigpackungsverordnung).
Die Angabe der Losnummer wiederum wird in der nationalen Los-Kennzeichnungsverordnung geregelt. Ziel dieser Nummerierung ist die Möglichkeit, Lebensmittel bei Mängel zurückrufen zu können.
Soviel zu den Pflichtangaben auf einem Etikett. Das Design und der Druck werden im nächsten Beitrag näher erläutert.